Rechenschaftsbericht über die Geschäftsjahre 1932 und 1935
Am 30. Juni 1936 erweitert der Kunstverein seine Satzung um den § 8 Absatz d, der besagt, „Nicht-Arier können nicht Mitglied des Vereins sein.“ Die Satzungsänderung geht, so stellt der Kunsthistoriker Christian Fuhrmeister in seinem in diesem Band vorliegenden Text fest, einher mit einer generellen „Übereinstimmung [des Kunstvereins] in den entscheidenden [nationalsozialistischen] ideologischen und weltanschaulichen Parametern wie der ästhetischen formalen Prämissen und motivischer Präferenzen“. Besonders deutlich zeigt sich dieses Klima im Rechenschaftsbericht derjenigen Sitzung, in der die Änderung der Satzung beschlossen wird. Darin steht: „Daß der Verein sich von all dem frei gehalten hat, was man heute mit Recht ‚entartete Kunst‘ nennt, darf ihn heute mit berechtigtem Stolz erfüllen und trug insofern seinen Lohn in sich selbst, als er nach der Machtergreifung durch unsern Führer Adolf Hitler nicht, wie so viele andere, einen Frontwechsel vorzunehmen hatte. Darum fällt es uns auch nicht schwer, uns freudig zu den Grundsätzen zu bekennen, die das Dritte Reich für Pflege der deutschen Kunst aufgestellt hat und mit unsern besten Kräften an Münchens künftiger Sendung mitzuarbeiten, zum Wohl der Münchener Kunst und der Münchener Künstler.“