Verhaltenscodex (Code of Conduct) für Vorstand, Direktorin und Leiterin der Geschäftsstelle des Kunstvereins München e.V.
(1) Der Kunstverein München (KM) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen oder geldwerten Leistungen aus Mitteln des Vereins beziehungsweise durch den Verein. Im KM darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Alle gewählten Inhaber*innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
(2) Der KM ist eine unabhängige Kulturinstitution, bei der die Freiheit der Kunst unter besonderem Schutz steht. Wir wenden uns gegen jegliche Einflussnahme von externen Interessengruppen, wie Sponsor*innen, Vertragspartner*innen, Geldgeber*innen sowie der öffentlichen Hand und auch des Vorstands auf die inhaltliche Arbeit des Kunstvereins. Diese obliegt einzig dem kuratorischen Personal unter Leitung des/der jeweiligen Direktor*in.
(3) Der Kunstverein ist parteipolitisch neutral. Er wendet sich gegen Parteien, Gruppierungen und Bestrebungen, die zur verfassungsrechtlich geschützten Kunst- und Meinungsfreiheit, zu geltenden Gesetzen, der Satzung oder der Vision des Kunstvereins in Widerspruch stehen.
(4) Der KM beabsichtigt, einen positiven Beitrag für Gesellschaft, Kultur und Kunst zu leisten. Dies beinhaltet hohe Standards und ethische Ansprüche im Vereinsleben nach innen und nach außen, den Respekt vor den Menschenrechten, den Respekt vor der Kunstfreiheit, die Unterstützung von sozialen Organisationen, die Unterstützung der Beschäftigtenentwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Haftungsrisiken des Vereins.
Wir legen besonderen Wert auf die Vermittlung der Kunst und der Wertschätzung der Kunstfreiheit in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Kindern, Jugendlichen sowie sozial schwächer gestellten Bevölkerungsgruppen.
(5) Wir stellen Beschäftigte und Auszubildende ein und behandeln und befördern sie aufgrund ihrer Qualifikationen und Verdienste diskriminierungsfrei ohne Rücksicht auf sogenannte Rasse, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Identität oder Alter. Wir achten auf die Gleichbehandlung unserer Beschäftigten, Mitglieder sowie Fördermitglieder und werden niemanden willkürlich und ohne sachlichen Grund von Veranstaltungen unseres Vereins ausschließen.
Wir streben sichere und humane Arbeitsbedingungen an. Wir dulden weder sexuelle Belästigung noch beleidigendes Verhalten. Wir dulden keine illegalen Suchtmittel und keinen Missbrauch von Alkohol während der Arbeitszeit.
Wir achten bei uns und unseren Vertragspartner*innen darauf, dass sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, ausnahmslos eingehalten werden; insbesondere legen wir besonderes Gewicht darauf, dass die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen sowie die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes eingehalten werden.
(6) Wir werden keine Vertragsbeziehungen eingehen und keine Projekte anstreben oder Aufträge annehmen, die offenkundig dem Interesse des KM im Ergebnis schaden. Dies schließt insbesondere auch Reputationsschäden durch die Zusammenarbeit mit Dritten ein, die Verstöße gegen Menschenrechte unterstützen oder sich an solchen beteiligen oder die gesetzlichen Verpflichtungen zum Min-destlohn oder zur Sozialversicherung nicht einhalten oder die unter Ziffer 3 dargelegten Grundsätze verletzen oder die andere diskriminieren im Hinblick auf sogenannte Rasse, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Identität oder Alter.
Wir geben und machen keine privaten Anreize zur Sicherung eines Sponsoringvertrags oder anderweitiger Verträge mit Dritten. Das bezieht sich nicht auf angemessene Bewirtung oder gelegentliche Geschenke von angemessenem Wert, solange sie durch den Verhaltenskodex unserer Vertragspartner*innen nicht ausgeschlossen sind.
(7) Wir behandeln sämtliche Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene sowie personenbeziehbare Daten unseres Vereins, seiner Mitglieder und Fördermitglieder, seiner Vertragspartner*innen, Sponsor*innen und anderer mit uns zusammenarbeitender natürlicher oder juristischer Personen vertraulich. Wir sind dem Schutz der Daten von Mitgliedern, Vertragspartner*innen und Beschäftigten gemäß den in Deutschland und Europa anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum persönlichen Vorteil von Mitgliedern des Vereins, von Mitgliedern des Vorstands oder Mitarbeiter*innen genutzt werden.
(8) Der Vorstand des Vereins überwacht die Vereinstätigkeit in regelmäßigen Sitzungen und achtet auch darauf, dass Interessenskollisionen der Vorstandsmitglieder vermieden werden. Der Verein achtet auf die Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere die Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen sowie auf die gesetzeskonforme steuerliche Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Förder- und Mitgliedsbeiträgen.
Wir werden keine persönlichen oder familiären Interessenskonflikte auf entscheidungserheblicher Ebene des Vereins in Vertragsbeziehungen des Kunstvereins akzeptieren, die im Widerspruch zu den in Deutschland und Europa anwendbaren Gesetzen oder diesem Verhaltenskodex stehen.