Nichts wird uns trennen
Südafrikanische Fotografie und Apartheid
18. Januar - 17. Februar 1985
„Die Ausstellung Nichts wird uns trennen [so kündigt die Pressemitteilung vom 7. Januar 1985 an] umfasst 194 Arbeiten von 27 Fotografen, die in Südafrika leben und sich mit dem Regime der Rassentrennung auseinandersetzen. Die Fotografen – ein Viertel gehört den unterdrückten Bevölkerungsteilen an – verstehen ihre Arbeit als einen Beitrag zur Befreiung aus der Apartheid. Sie zeigen Stadtansichten und Landschaften, Porträts und Bilder aus dem Alltag der schwarzen Mehrheit zwischen Kapstadt und Johannesburg. Die Ausstellung war bereits mit großem Erfolg in Frankfurt am Main, Hannover, Hamburg und Köln zu sehen. Für unsere Präsentation haben wir sie ergänzt durch die Plakatserie der UNESCO „15 Künstler gegen Apartheid“ und eine Multivisionsschau zur Geschichte und aktuellen Lage in Südafrika [...] Einen Raum des Kunstvereins haben wir den Münchner Initiativen gegen Apartheid zur Verfügung gestellt: der Projektgruppe ‚Frauen für Südafrika – gegen Apartheid‘, amnesty international und der Anti-Apartheid-Bewegung. Für die engagierte Zusammenarbeit möchten wir den Initiativen herzlich danken.“ Der Ausstellung folgte eine Strafanzeige der Deutsch-Südafrikanischen Gesellschaft wegen „Werbung und Unterstützung für eine terroristische Vereinigung“ gegen den Kunstverein. Grund hierfür war insbesondere die Einladung von Tony Seedat, einem Vertreter des African National Congress (ANC), zu einem Gesprächsabend. In einem Schreiben der Deutsch-Südafrikanischen Gesellschaft heißt es: „Bei dem ‚African National Congress‘ (ANC) handelt es sich um eine von Funktionären der verbotenen Kommunistischen Partei Südafrikas gelenkte terroristische Vereinigung im Sinne des deutschen Strafrechts, deren Zwecke und Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord, Totschlag, gemeingefährliche Straftaten und solche gegen die persönliche Freiheit zu begehen.“ Der ANC, zu dessen prominentesten Mitgliedern Nelson Mandela gehörte, wurde von 1960 bis 1990 in Südafrika illegalisiert; er war eine führende Kraft, nicht zuletzt durch im Exil lebende Mitglieder, im Kampf gegen die südafrikanische Apartheid. Das Verbot wurde am 2. Februar 1990 aufgehoben. Die Strafanzeige gegen den Kunstverein wurde fallengelassen.
1. Pressemeldung zu einem Gesprächsabend unter dem Thema Wer Gewalt sät, erntet Widerstand im Rahmen der Ausstellung Nichts wird uns trennen. Südafrikanische Fotografie und Apartheid
2. dpa, „Strafanzeige gegen Münchner Kunstverein“, in: Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 1985